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Die klassischen fünf Sinne - Hören, Sehen, Fühlen, Riechen und Schmecken - dienen dazu, dass wir unsere Umwelt wahrnehmen können. Der häufig vergessene 6. Sinn, der Gleichgewichtssinn beeinflusst wie auch die anderen das Wohlbefinden und die Lebensqualität. Mit steigendem Lebensalter bauen alle sechs Sinne zunehmend an Empfindlichkeit ab.

Was ist zu tun, wenn die Sinne abbauen? An wen kann ich mich wenden?
Dies wird in den kommenden Blog-Beiträgen thematisiert.


Die Hörgesundheit

Insbesondere das Hören spielt neben dem Sehen für unser alltägliches Leben eine wichtige Rolle. Zum Einen erleichtert es uns den Umgang mit anderen Menschen und zum Anderen bilden Hören und Sehen die Grundlage für eine sichere und selbstständige Bewältigung des Alltags. Die Hörgesundheit beeinflusst im Besonderen die Kommunikation.

In der Regel setzt bereits ab dem 50. Lebensjahr die „Schwerhörigkeit“ im Alter ein. Das ist eine natürliche Folge der Abnutzung der Sinneszellen im Innenohr.
Es wird daher empfohlen, die Hörgesundheit regelmäßig überprüfen zu lassen. Insbesondere bei ersten Anzeichen von Höreinschränkungen. Folgen einer nicht behandelten Schwerhörigkeit sind vielfältig und haben u.a. Einfluss auf die körperliche und psychische Gesundheit verbunden mit sozialen Einschränkungen von Aktivitäten und Miteinander.

Zeichen für Schwerhörigkeit:

-    häufiges Nachfragen bei Gesprächen
-    Verständnisschwierigkeiten
-    hohe Konzentration bei Gesprächen notwendig
-    Sie sprechen selber sehr laut, Gesprächspartner*innen weisen Sie darauf hin


Der Weg zum Hörgerät

Wenn Sie eine Abnahme Ihrer Hörfähigkeit feststellen, lassen Sie Ihr Gehör von einer Fachärztin, einem Facharzt oder einem Hörgeräteakustiker überprüfen. Letztere bieten Tests auch ohne Terminbindung an.

Nach Feststellung einer Schwerhörigkeit gibt es sog. Hör-Hilfsmittel zur Besserung. Das sind nicht nur Hörgeräte, auch Telefone und Klingelanlagen mit Blitzlicht oder Radio- und Fernsehverstärker erleichtern Ihr Leben mit einer Hörschwäche.

Welches Modell an Hörgeräten sich für die jeweilige Person und Beeinträchtigung eignet, finden HNO-Ärzt*innen oder Hörgeräte-Akustiker*innen mit Ihnen gemeinsam heraus.


Kostenübernahme

Grundsätzlich gilt, dass Krankenkassen dazu gesetzlich verpflichtet sind, Hörhilfen zu zahlen, wenn ein Facharzt oder eine Fachärztin diese verschreibt. Allerdings nur für das medizinisch notwendige Kassengerät. Wünschen Sie sich ein anderes Modell, müssen Sie den Mehrpreis selbst zahlen.

Lassen Sie sich daher unbedingt von Ihrer Krankenkasse beraten, ob und bis zu welcher Summe ein Hörgerät übernommen wird.


Weiterführende Information

Zur Kostenübernahme von Hörgeräten:
Verbraucherzentrale

Broschüren zum Download oder zum Bestellen rund um das Thema Hörgesundheit:
gesund-aktiv-aelter-werden.de

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