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Die Stiftung ist rechtsfähig und gemeinnützig; sie wurde vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2012 als rechtsfähig und vom Finanzamt Kiel-Nord als gemeinnützig anerkannt.

Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.

Stiftungszweck

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