Der Renteneintritt - was zu beachten ist und an wen man sich wenden kann (Kiel)
Früher oder später kommt es auf uns zu - der Renteneintritt. Im Folgenden finden Sie Informationen und Kontakte in Kiel, die mögliche Fragen klären: Was ist vor dem Renteneintritt zu beachten? Bei wem kann ich mich beraten lassen? Und wann bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Rentenberatung
Bevor man aus dem Erwerbsleben ausscheidet, ist es ratsam, eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen. Dies sollte in der Regel mit etwa 60 Jahren geschehen. Es gibt verschiedene kostenlose Beratungsstellen, die alle Optionen mit den zukünftigen Rentner*innen besprechen, sodass man sich auf den Ruhestand vorbereiten kann.
Die Rente muss 3-4 Monate vor Renteneintritt beantragt werden.
Rentenberatungen in Kiel erhalten Sie hier:
Bürger- und Ordnungsamt
Abteilung Versicherungsangelegenheiten
Zimmer 104-110, Fleethörn 9, 24103 Kiel
Telefon: 0431 901-27 31
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 8.30-13.00 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Nord
Herzog-Friedrich-Straße44, 24103 Kiel
Telefon: 0431 9878 0
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Grundsicherung im Alter und Wohngeld
Grundsicherung
Ist die finanzielle Not nach dem Arbeitsleben groß, ist es wichtig Grundsicherung im Alter zu beantragen. Die Unterstützung steht allen Senior*innen zu, dessen Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt abzudecken.
Bei einem monatlichen Einkommen, das unter 1.016 Euro liegt, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben. Diese Unterstützung wird auch gezahlt, wenn Sie bereits eine Altersrente erhalten, diese aber gering ist. Es handelt sich dann um aufstockende Grundsicherung.
Der aktuelle Regelsatz der Grundsicherung beträgt 563 € (bei Alleinstehenden). Zusätzlich kommen noch weitere Beträge, wie zum Beispiel die Kosten für Wohnung (sofern diese angemessen sind), Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hinzu.
Wie viel Grundsicherung Sie genau erhalten wird individuell berechnet.
Zuständig für die Grundsicherung in Kiel ist das
Amt für Wohnen und Grundsicherung
Sachbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Deliusstraße 2, 24114 Kiel
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 14 Uhr bis 16 Uhr
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Telefon: 0431 9010
Fax: 0431 901-63391
E-Mail-Adressen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wohngeld
Wer keine Grundsicherung im Alter erhält, hat die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Das Wohngeld ist als erste Hilfsmaßnahme vorgesehen, falls das Einkommen nicht mehr reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Wenn die Wohngeld-Zahlung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann Grundsicherung beantragt werden.
Es gibt keine feste Einkommensschwelle für den Erhalt von Wohngeld, da die Berechnung sehr komplex ist.
Ob jemand die Unterstützung bekommt hängt davon ab
- wie viele Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen sind
- wie hoch das Gesamteinkommen ist
- und wie hoch die Miete / Belastung ist
Zusätzlichen werden weitere Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel wie hoch die Mieten in den unterschiedlichen Regionen sind.
Man kann sagen, dass Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben und einen großen Teil davon für das Wohnen (Miete, Strom, Heizung) zahlen, tendenziell am meisten Wohngeld erhalten.
Zuständig für das Wohngeld in Kiel ist das
Amt für Wohnen und Grundsicherung
Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen
Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr, 14 - 16 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung
Telefon 0431 901-2305
oder 0431 901-2382
oder 0431 901-2317
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unser Tipp:
Besorgen Sie sich die Broschüren „Älter werden in Kiel“ und den Wegweiser „Was? Wann? Wo?“. In beiden Heften finden Sie nützliche Informationen und direkte Kontakte, die Ihren Alltag erleichtern und unterstützen.
1. „Älter werden in Kiel - Ein Wegweiser durch Beratungsstellen und Einrichtungen“
In der Broschüre finden Sie Informationen sowie die Kontakte zu allgemeinen Beratungsstellen, zu Freizeitangeboten, Gesundheitsvorsorge, Informationen zur Unterstützung und Pflege und vieles mehr.
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24103 Kiel
Zum Herunterladen:
https://flipbook.inixmedia.de/kiel_2061/
2. Wegweiser "Was? Wann? Wo?"
Das Heft informiert über Beratungsstellen, Dienstleistungen und Ansprechpersonen und gibt einen Überblick über die Organisation der Stadtverwaltung sowie über alle städtischen Ämter mit Adressen und Telefonnummern.
Sie liegt zur kostenlosen Mitnahme an mehreren Stellen aus:
• im Rathaus im Raum vor dem Einwohnermeldeamt (Haupteingang),
• im Verwaltungszentrum Saarbrückenstraße 147,
• in der Zentralbücherei, Andreas-Gayk-Straße 31,
• im Welcome Center, Stresemannplatz 1-3,
• im Städtischen Krankenhaus sowie
• in den Stadtteilbürgerämtern und den Stadtteilbüchereien