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Die Howe-Fiedler-Stiftung bietet Pflegeberatung gem. §37 Abs.3 SGB XI an.

Die Pflegeberatung ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Die unentgeltliche Beratungsleistung dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und unterstützt pflegende Angehörige in schwierigen Situationen oder verhilft noch nicht abgerufene Leistungen zu nutzen.

Pflegeberatung zu Hause gem. § 37.3 SGB XI ist für Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate abzurufen. Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss die Beratungseinsätze alle drei Monate wahrnehmen.

Werden diese verpflichtenden Termine versäumt, kann die Pflegekasse Leistungen kürzen oder ganz streichen. Empfänger von Kombinationsleistungen (Pflegegeld und Pflegesachleistungen) haben Anspruch auf regelmäßige Beratung, sind aber nicht verpflichtet, diese wahrzunehmen.

Wir beraten Sie umfänglich mit Ruhe, Freundlichkeit und Kompetenz.

Kontaktieren Sie bei Bedarf gerne Frau Tanja Bollmann, Tel. 0431 53023863 zur Terminabsprache.

 

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